Datenschutz: Unternehmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

zurück zur Übersicht  |  Erstellt am:   |  Rubrik: Aktuelles  |  Autor: Agentur Ehe & Janneck

Zweite Schlappe für Schleswig-Holsteinische Datenschützer vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig.

Aufatmen bei Unternehmern in Schleswig-Holstein: Das Oberverwaltungsgericht entschied gestern, dass öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein nicht daran gehindert werden dürfen, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Damit wies das OVG die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zurück und bestätigte eine frühere Einschätzung des Verwaltungsgericht in erster Instanz.

Bereits im Oktober 2013 hatte das Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Datenschützer entschieden. Demnach seien Unternehmen rechtlich nicht für den Datenschutz bei Facebook verantwortlich zu machen, da sie faktisch keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerkes hätten.

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat lang Zeit, erneut Revision einzulegen.

 

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